
Insbesondere in den reformierten protestantischen Kantonen versuchten die Behörden schon seit dem 16. Jh. die Ausübung der Volksmusik mit Tanzverboten zu unterbinden.
Im Kanton Appenzell ist es ab 1570 verboten, zu Trommeln, Pfeifen und Saitenspiel zu tanzen. Unter dem Saitenspiel dürfte das Hackbrett gemeint sein, möglicherweise aber auch die Geige (Fidel) oder beides zusammen. Lange hadern die Behörden mit der ländlichen Volksmusik, die sich trotz aller Verbote im ganzen Land ausbreitet
Mandatenbuch Kanton Appenzell:
Faksimile Tanzverbot 1571
„…darum sol aller maincklich wyssen, das man jm gannzen Lanndallenthalben nüt sol tarf tannzen, weder tag nach nacht, ouch weder an kilwina nach hochzit vnd andery fest ganz kainer Lay saitten spil, ouch weder tromen nach pfifen bruchen….“
